Pressespiegel
Verwaltung
Informationsfreiheit – Behörden dürfen Anschrift eines Antragstellers abfragen
Hannover, 22.03.2024
Nach Informationen von heise online hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass anonyme Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unzulässig sind. Dies sei aus einem Rechtsstreit zwischen der Plattform fragdenstaat.de und dem Bundesinnenministerium hervorgegangen. Künftig könnten Fragenstellende zur Angabe einer postalischen Adresse verpflichtet werden. fragdenstaat.de befürchte, dass eine Adresspflicht viele Bürger:innen von Anfragen an Behörden abschrecken werde, und habe vor diesem Hintergrund die Forderung nach einem Bundestransparenzgesetz erneuert.