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Informationsfreiheit: Auswärtiges Amt erstattet überhöhte Gebühren
14.02.2006
Berlin - Nachdem ein Bürger Einspruch gegen die vom Auswärtigen Amt (AA) veranschlagte Gebühr von 107,20 Euro für das Einsehen einer Akte eingelegt hatte und diesem stattgegeben wurde, habe die Behörde den Anfangsbetrag auf die Minimalsumme von 15,40 Euro reduziert. Zu den Erfahrungen mit dem Informationsfreiheitsgesetz habe sich das AA gegenüber Heise Online nicht äußern wollen.
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