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Hoher Auf­wand, wenig Nutzen

01.10.2018

Köln – lto.de (01.10.2018) zieht nach einem Jahr des sogenannten Transparenzregisters eine erste Zwischenbilanz. Ziel des Transparenzregisters sei es, Geldwäsche zu verhindern und die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten schnell feststellen zu können. Allerdings habe die Einführung des Registers in der Praxis zahlreiche Fragen aufgeworfen, die auch heute nicht geklärt seien. Fazit sei, dass das Transparenzregister und die Prüfungspflichten nach dem Geldwäschegesetz einen riesigen bürokratischen Aufwand für alle Berater und Adressaten der gesetzlichen Vorschriften ausgelöst habe. Dabei seien die offenen Fragen kaum zu überblicken und der praktische Nutzen im Kampf gegen Geldwäsche eher eingeschränkt.