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Pressemitteilung Politik

Hessisches Lobbyregister-Gesetz enttäuscht – Reform nach der Landtagswahl nötig

Wiesbaden, 03.07.2023

© Hessischer Landtag, Kanzlei 2019

Der hessische Landtag hat Ende letzter Woche das Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters beschlossen. Transparency Deutschland kritisiert, dass das Gesetz aufgrund erheblicher Lücken und schwacher Vorgaben deutlich hinter vergleichbaren Transparenzregelungen auf Länder-, Bundes- und EU-Ebene zurückbleibt. Nach der Landtagswahl im Oktober 2023 muss das Gesetz verbessert werden.

Dazu erklärt Isabel Rautenberg, Co-Leiterin der Regionalgruppe Frankfurt/Rhein-Main:

„Das neue hessische Lobbyregister wird seinem Namen nicht gerecht, im Grunde ist es nur ein besseres Adressverzeichnis. Damit springt die Regierungskoalition deutlich zu kurz und verpasst die Chance, Kontakte zwischen Exekutive und Interessensvertretern sowie deren Mitwirkung im Gesetzgebungsprozess transparent und damit für die Öffentlichkeit nachvollziehbar zu machen. Enttäuschend ist, dass sachlich fundierte Vorschläge zur Verbesserung der Transparenz, die von Transparency Deutschland im Rahmen des Anhörungsprozesses vorgebracht wurden, zu keiner Änderung des Gesetzesentwurfes geführt haben. Hier sollte der neue Landtag nach der Wahl im Herbst ansetzen.“

Norman Loeckel, Co-Leiter der Arbeitsgruppe Politik, ergänzt:

„Besonders problematisch ist die fehlende Verpflichtung, Anlass und Umfang von Interessenvertretung offenzulegen. Damit verfehlt das geplante Gesetz den eigentlichen Kerngedanken eines Lobbyregisters – den konkreten Inhalt und das Ziel von Interessenvertretung gegenüber der Öffentlichkeit darzustellen. Hierfür wäre insbesondere die Einführung eines legislativen Fußabdrucks nötig gewesen, so wie auf Bundesebene derzeit geplant. Eine weitere Lücke ist, dass die Auftraggeber nicht offengelegt werden müssen, wenn Lobbyismus im Interesse Dritter erfolgt.“

Außerdem hätte im Gesetz klar definiert werden müssen, welche Art von Interessenvertretung erfasst wird – das soll nun nachgelagert durch das Landtagspräsidium erlassen werden. Darüber hinaus ist die pauschale Ausnahme für kommunale Spitzenverbände sowie politische Stiftungen nicht nachvollziehbar. Im Bereich der Ministerien wird der Großteil der Lobbyarbeit – nämlich unterhalb der Ebene von Minister:innen und Staatssekretär:innen – vom hessischen Gesetz nicht abgedeckt, da für diese Kontakte keine Registrierung nötig sein wird.

Weiterführende Informationen

Die detaillierte Ausführung dieser und weiterer Kritikpunkte können Sie in unserer offiziellen Stellungnahme im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses (PDF) entnehmen.

Hintergrund

Transparente politische Prozesse stärken demokratische Institutionen und beugen Interessenkonflikten, Machtmissbrauch und Korruption vor. Transparency Deutschland setzt sich vor diesem Hintergrund seit vielen Jahren für umfassende Lobbyregister, Nachvollziehbarkeit der Einflussnahme von Interessensvertretern im Gesestzgebungsverfahren (legislativer Fußabdruck), Verhaltenskodizes und unabhängige Lobbybeauftragte auf Bundes- und Landesebene ein.

Kontakt

Isabel Rautenberg
Co-Leiterin der Regionalgruppe Frankfurt/Rhein-Main

Norman Loeckel
Co-Leiter der Arbeitsgruppe Politik

Adrian Nennich
Pressesprecher

030 - 54 98 98 0
presse@transparency.de