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Hausaufgaben in Nordrhein-Westfalen: Transparency fordert Verbesserungen bei der Korruptionsbekämpfung

Köln, 10.05.2017

© Atilla Taskiran / Unsplash

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat im Vorfeld der Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen auf Defizite bei der Korruptionsbekämpfung und –prävention in Politik und Verwaltung hingewiesen.

Keine Regelung für Karenzzeit

Nach wie vor existiert keine gesetzliche Grundlage für eine Karenzzeit für Regierungsmitglieder und parlamentarische Staatssekretäre, wenn sie nach ihrem Ausscheiden Tätigkeiten mit Bezug zu ihrem früheren Amt übernehmen. Die Anzeigepflicht von Nachfolgetätigkeiten für ehemalige Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) reicht nicht aus. „Will man Interessenkonflikte beim Wechsel in die Wirtschaft ausschließen, ist eine Abkühlphase erforderlich. Daher fordern wir eine gesetzliche Karenzzeitregelung“, so Karin Holloch, Leiterin der Regionalgruppe Rheinland von Transparency Deutschland.

Nebentätigkeiten von Abgeordneten

Zwar ist zu begrüßen, dass das Abgeordnetengesetz in Nordrhein-Westfalen festschreibt, dass Einkünfte aus Tätigkeiten, die ihre Ursache in der Mandatstätigkeit haben beziehungsweise eine erhöhte Gefahr der Interessenverknüpfung mit sich bringen, betragsgenau veröffentlicht werden müssen. Allerdings werden Nebeneinkünfte „die der Fortführung oder dem Aufbau einer beruflichen Tätigkeit nach dem Mandat dienen“ nach wie vor lediglich in zehn Stufen veröffentlicht. Jan-Tibor Lelley, Leiter der Regionalgruppe Ruhrgebiet-Westfalen: „Die bestehende Mischregelung ist kompliziert und nicht transparent genug. Eine betragsgenaue Veröffentlichung aller Nebeneinkünfte wäre ein wichtiger Schritt, um das Vertrauen in die Integrität der Abgeordneten zu stärken.“

Transparenzgesetz 

Im Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen aus dem Jahr 2012 heißt es: "Wir werden die Veröffentlichungspflichten der öffentlichen Stellen deutlich ausweiten und damit das Informationsfreiheitsgesetz hin zu einem Transparenzgesetz weiterentwickeln". Das Bündnis „NRW blickt durch“, an dem Transparency Deutschland beteiligt ist, hatte bereits Anfang 2014 einen Entwurf für ein Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt. Leider hat es die Landesregierung nicht geschafft, den bereits im Januar 2017 mit den entsprechenden Ressorts abgestimmten Entwurf noch vor der Wahl in den Landtag einzubringen. Das Bündnis wird sich nach der Landtagswahl für einen neuen Anlauf in dieser Sache stark machen.

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Kontakt

Karin Holloch
Leiterin der Regionalgruppe Rheinland

Jan-Tibor Lelley
Leiter der Regionalgruppe Ruhrgebiet-Westfalen

Sylvia Schwab
Leitung Politik und Kommunikation

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