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Harley-Händler muß in den Knast

14.07.2006

Norderstedt/ Kiel – Nach einem Bericht des Hamburger Abendblatt ist ein 54-jähriger Motorradhändler wegen Urkundenfälschung und Bestechung in 54 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Der Mann hatte bei der Kfz-Zulassungsbehörde nicht nur gefälschte Kaufverträge vorgelegt, sondern auch einen TÜV-Prüfer bestochen, der Gutachten ausstellte, ohne die mit falschen Rahmennummern ausgestatteten Kraftfahrzeuge gesehen zu haben. Den TÜV-Gutachter erwarte ein gesondertes Verfahren.

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