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"Gnade vor Recht?" bleibt Geheimnis des Bundespräsidenten

Hürth, 04.04.2024

Nach Informationen von LTO kommt das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil zu dem Schluss, dass die Öffentlichkeit kein Recht habe zu erfahren, in welchen Fällen der Bundespräsident Straftäter:innen begnadigt. Das Staatsoberhaupt habe die Möglichkeit, verurteilten Straftäter:innen die Sanktionen zu erlassen oder abzumildern. Im Gerichtsverfahren sei bekannt geworden, dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in der letzten Amtszeit zwischen 2017 und 2022 insgesamt 15 Gnadenentscheidungen getroffen habe.