Gesundheitspolitik: Studie über Missbrauch und Intransparenz im Gesundheitswesen vorgelegt
28.09.2001
Mehr Transparenz und ein entschiedeneres Vorgehen gegen Missbrauch im Gesundheitswesen haben der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sowie Transparency International Deutschland gefordert. "Statt einseitig den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung einzugrenzen, sollte die Politik konsequent Missbrauchsmöglichkeiten bekämpfen und die Grundlagen einer Leistungs- und Angebotstransparenz schaffen", so der gemeinsame Appell beider Verbände. Dazu bedürfe es eines Ausbaus von Patientenrechten, um die Nachfrageseite gegenüber der Anbieterlobby zu stärken. Die beiden Organisationen stellten eine Studie über Missbrauch und Intransparenz im Gesundheitswesen vor.
"Die aktuellen Vorschläge für eine Gesundheitsreform sind allzu häufig einseitig auf einen Abbau von Leistungen und eine damit einhergehende Vereinzelung der Patienten ausgerichtet", kritisierte Thomas Isenberg, Fachbereichsleiter Gesundheit & Ernährung beim vzbv. "Dabei lassen sich Milliarden durch ein konsequentes Vorgehen gegen Über-, Unter- und Fehlversorgung einsparen", so Isenberg. Statt aber den Patienten immer stärker den kommerziellen Interessen von Ärzten, Apothekern und sonstigen Anbietern auszusetzen, bedürfe es größerer Transparenz über Qualitäts- und Leistungsunterschiede. "Wenn man eine wirksame Ausgabenkontrolle darüber haben will, was wirklich mit dem Patienten medizinisch gemacht wird, dann müssen wir die Patientenrechte massiv stärken", so Isenberg. Beispielsweise sollten Patienten sich über die Häufigkeit und Qualität von Operationen, aber auch von Behandlungsfehlern informieren können, um eine informierte Wahlentscheidung treffen zu können.
Vor einer Käuflichkeit medizinischer Sachverständiger warnte Dr. Anke Martiny, Gesundheitsexpertin von Transparency International. "Unsere Studie zieht die Konsequenz aus einer Vielzahl von Korruptionsskandalen im Gesundheitswesen und weist Reformansätze auf", so Martiny. "Der extreme Kostenanstieg im Gesundheitswesen hat auch damit zu tun, dass Leistungen angeboten werden, die einen zweifelhaften medizinischen Nutzen haben." Teilweise würden diese dann als individuelle Gesundheitsleistungen in Arztpraxen, Apotheken oder auch Krankenhäusern angeboten, ohne dass Patienten ausreichend über mögliche finanzielle Eigeninteressen der Anbieter oder aber medizinische Vor- und Nachteile informiert sind. Den Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen warf Martiny einen eklatanten Mangel an Transparenz vor.
Intransparenz ermöglicht Missbrauch und Fehlsteuerung
1. Beispiel Medizinschäden und Qualitätsvergleiche
Das Problem: Infektionen, Schmerzen, Krankheit, Geburtsschäden, Lähmungen - über 15.000 Klagen wegen ärztlicher Behandlungsfehler gehen jährlich bei den deutschen Zivilgerichten ein. Die Dunkelziffer nicht erfasster Behandlungsfehler liegt seriösen Annahmen zufolge bei weit über 100.000 Fällen pro Jahr. Eine Offenbarungspflicht seitens der jeweiligen Behandler gegenüber Patienten besteht genauso wenig wie eine systematische Medizinschadensforschung.
Die Folgen: Patienten können keine informierte Wahlentscheidung fällen. Intransparenz blockiert eine nachhaltige Qualitätsentwicklung des Gesundheitswesens. Und selbst im Falle von Behandlungsfehlern können Patienten selten ihre Rechte durchsetzen.
Die Forderung: Erstellung von öffentlich zugänglichen Qualitätsvergleichen der Einrichtungen des Gesundheitswesens, Pflicht zur Offenbarung von Behandlungsfehlern, Umkehr der Beweislast im Falle eines Behandlungsfehlers sowie Aufbau eines Instituts für Medizinschadensforschung und Qualitätsentwicklung in Deutschland; Stärkung der unabhängigen Patientenberatung und Iinformation.
2. Beispiel Arzneimittel
Das Problem: Über 200.000 Fälle von Krankenhausbehandlungen aufgrund unerwünschter Arzneimittelwirkungen, davon 5.000 bis 8.000 Todesfälle in Deutschland jährlich. Derweil wird die ärztliche Fortbildung mittels Kongressen und Tagungen ganz oder teilweise durch die Pharmaindustrie bezahlt; Studien und Anwendungsbeobachtungen sind häufig einseitig ausgerichtet; eine Verbraucherbeteiligung bei der staatlichen Arzneimittelrisikoeinschätzung und ?kommunikation existiert nicht; öffentlich finanzierte kritische Arzneimittelinformation findet kaum statt
Die Folgen: Vermeidbare Nebenwirkungen; Fehlverordnungen und Abhängigkeiten eines Teils der Ärzte und Apotheker; mangelnde Qualitätssicherung; Mangelndes kritisches Verbraucherbewusstsein.
Die Forderung: Reform des sog. Stufenplanverfahrens für Arzneimittelrisiken (§ 63 Arzneimittelgesetz) und Aufnahme von Verbrauchervertretern in die entsprechenden Gremien der Arzneimittelzulassung; Einsichtsrechte der bei der Arzneimittelzulassung eingereichten Herstellerstudien sowie sämtlicher Protokolle der Zulassungsgremien; Aufbau eines bundesweiten Netzwerks klinikbasierter Zentren der Arzneimittelanwendungsforschung; striktere Prüfung sogenannter Scheininnovationen; Aufbau eines Fonds zur Finanzierung der Ärzte- und Apothekerfortbildung; Offenlegung von finanziellen Verflechtungen zwischen Medizinern und Pharmaindustrie.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Herrn Carel Mohn, vzbv-Pressesprecher: Tel. 030 - 25 800 - 258
Herrn Thomas Isenberg, vzbv-Fachbereichsleiter Gesundheit & Ernährung: Tel. 030 - 25 800 - 431
Frau Dagmar Schröder, Tel.: 030 - 54 98 98 0
Der vzbv
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) ist die Dachorganisation der verbraucherpolitischen Organisationen in Deutschland. Der Bundesverband vertritt die Interessen der Verbraucher - in der Öffentlichkeit und gegenüber Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Der Bundesverband arbeitet gemeinnützig und ist parteipolitisch neutral. Sein Sitz ist Berlin.