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Pressemitteilung Internationales

Gesetzentwürfe zur UN-Konvention gegen Korruption und Abgeordnetenbestechung gehen am Donnerstag im Bundestag in die erste Lesung

07.06.2011

Berlin, 07.06.2011 – Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland begrüßt die Gesetzentwürfe von Bündnis90/ Die Grünen zur Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption (Drs. 17/5932) sowie zur Änderung des Straftatbestandes Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten (Drs. 17/5933). Beide Gesetzentwürfe werden am Donnerstag, den 09.06.2011, im Bundestag in erster Lesung behandelt. Deutschland gehört zu den letzten Umsetzern der Konvention in nationales Recht. Erst kürzlich hat Indien die Konvention ratifiziert. Im Kreise der G20-Staaten steht die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) nur noch in drei Ländern aus: Deutschland, Japan und Saudi-Arabien.

Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland: "Die Regierungsfraktionen sollten sich nicht die Blöße geben, den peinlichen Zustand zu verlängern, wonach Deutschland als einer der letzten G20-Staaten die UN-Konvention gegen Korruption nicht ratifiziert. Sie sollten jenseits allen Parteienstreits die Gesetzentwürfe endlich verabschieden. Deutschland darf sich auf internationalem Parkett nicht länger unglaubwürdig und angreifbar machen."

Hürde zur Ratifizierung der UNCAC: Verschärfung der Abgeordnetenbestechung

Grund für das bisherige Ausbleiben der Ratifizierung ist die zu lasche Regelung der Abgeordnetenbestechung hierzulande. Sie weist Lücken auf. Zum Beispiel ist aktuell nur der Stimmkauf oder –verkauf bei Abstimmungen im Plenum oder Ausschüssen strafbar. Nicht berücksichtigt sind Abstimmungen in Fraktionssitzungen oder Arbeitsgruppen. Dies führt in Deutschland zu dem Umstand, dass Bestechung von Abgeordneten im Ausland härteren Sanktionen unterliegt als die Bestechung inländischer Abgeordneter.

Edda Müller: „Die Bundestagsabgeordneten haben die Chance, mit der Verschärfung der Abgeordnetenbestechung ein Zeichen ihrer Integrität zu setzen. Wer nichts zu verbergen hat, braucht sich vor schärferen Regelungen nicht zu fürchten." Mit der Novellierung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung würde der Weg für die Ratifizierung der UNCAC geebnet.

Zur UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC)

Die UN-Konvention gegen Korruption wurde im Dezember 2003 verabschiedet und gilt als führende umfassende Antikorruptionskonvention auf internationaler Ebene. Sie enthält Regelungen für den präventiv-organisatorischen und strafrechtlichen Bereich sowie Bestimmungen zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit. Mit der Unterzeichnung im Dezember 2003 hat die damalige Bundesregierung ihren Willen bekundet, die Konvention umsetzen zu wollen, bisher steht die Ratifizierung durch den Bundestag jedoch aus.

Kontakt

Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende
Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer
Transparency International Deutschland e.V.
Tel.: 030/ 54 98 98 0