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Geschäfte mit dem Doktor

27.04.2009

München- sueddeutsche.de berichtet, dass Doktoranden, die mithilfe eines gewerblichen Promotionsberaters an der Leibnitz-Universität Hannover zum Doktortitel kamen, weiterhin straflos blieben. Der Berater habe den Doktorvater mit einem Teil seines Honorars bestochen und beide wurden zu einer dreijährigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Den Doktoranden lasse sich aber laut den Gerichten keine Beihilfe zur Bestechung nachweisen.   

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