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Geschädigte Anleger besser gestellt
12.09.2006
Wien – Der Standard analysiert mögliche Auswirkungen des zum Jahresanfang in Österreich in Kraft getretenen Unternehmensstrafrechts. Das so genannte Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) gebe geschädigten Einzelnen unter anderem die Möglichkeit, kostenintensive Zivilklageverfahren dadurch zu vermeiden, dass sie sich als Privatbeteiligte einem vom Staatsanwalt angestrengten Strafverfahren anschließen.
<link http: derstandard.at>06-09-11_Standard