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Gericht wertet Cum-Ex-Geschäfte als Bandenbetrug

Hamburg, 12.03.2021

In einem Verfahren gegen einen Angeklagten im Cum-Ex-Skandal hat das Oberlandesgericht Frankfurt den Cum-Ex-Skandal nach Angaben von spiegel.de als gewerbsmäßigen Bandenbetrug gewertet. Die durch den Betrug erlangten Gelder seien nach einer vorher vereinbarten Quote unter den Mitgliedern der Bande aufgeteilt worden. Den Angeklagten drohe eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Der Beschluss des Oberlandesgerichts sei nicht anfechtbar.

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