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Gericht: Keine Bestechung durch Rehhahn

28.01.2010

Magdeburg- volkstimme.de berichtet, eine Berufungskammer des Landgerichts Magdeburg habe am 25. Januar 2010 den ehemaligen Landwirtschaftsminister Sachsen-Anhalts, Helmut Rehhahn, vom Vorwurf der Bestechung freigesprochen. Damit sei unter das Hauptverfahren, das 2008 vor dem Amtsgericht Haldensleben mit einer Verurteilung zu acht Monaten Haft begonnen habe, ein Schlussstrich gezogen worden. Das Oberlandesgericht in Naumburg habe die rechtliche Vorgabe fixiert, die ehrenamtliche Bürgermeisterin von Mahlwinkel habe nicht bestochen werden können, weil sie in ihrer Funktion als Vorsitzende des Gemeinderats keine Amtsträgerin gewesen sei. Auch Abgeordnetenbestechung habe nicht vorgelegen.

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