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Gericht: Amtsmissbrauch der Bafin im Fall Wirecard unbelegt

Hamburg, 11.02.2022

Hamburg – Im Fall Wirecard hält das Landgericht Frankfurt den Vorwurf des Amtsmissbrauchs, der gegen die Finanzaufsichtsbehörde Bafin erhoben wurde, nach Angaben von zeit.de für nicht belegt. Ein Amtsmissbrauch erfordere ein besonders verwerfliches Verhalten, dabei reiche es nicht aus, dass einzelne Mitarbeiter der Behörde Aktien des Unternehmens besessen und damit gehandelt hätten. In der Sache sei es um mehrere Schadenersatzklagen privater Wirecard-Anleger gegangen, die argumentiert hätten, die Finanzaufsicht hätte Marktmanipulationen nicht verhindert und die Öffentlichkeit nicht ausreichend informiert. Zusätzlich sei die Behörde Hinweisen auf Gesetzesverstöße der Wirecard AG nicht ausreichend nachgegangen.