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Geplante Lobbyregister-Reform: Transparency sieht weiter deutlichen Verbesserungsbedarf

Berlin, 23.06.2023

© Felix Mittermeier / Pixabay

Transparency Deutschland begrüßt die anstehende Reform des Lobbyregisters. Aus Sicht der Antikorruptionsorganisation besteht jedoch noch Luft nach oben. Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs heute um 17:20 Uhr erklärt Alexandra Herzog, Vorsitzende von Transparency Deutschland:  

„Die Ampel-Koalition setzt ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um, den Gesetzgebungsprozess transparenter zu gestalten. Der vorliegende Entwurf aus dem Parlament bietet eine gute Grundlage, bleibt aber an einigen Knackpunkten nicht nur hinter den Erwartungen, sondern auch hinter dem Koalitionsvertrag und der jüngst beschlossenen Formulierungshilfe der Bundesregierung zurück. Wir appellieren an die zuständigen Berichterstatter, unsere Vorschläge für mehr Nachvollziehbarkeit im Gesetzgebungsverfahren noch zu berücksichtigen.

Um ein effektives Lobbyregister zu schaffen, müssen alle Ausnahmen aus dem Lobbyregister gestrichen werden. Es kann nicht sein, dass einflussreiche Lobbygruppen wie Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände vor allem aus politischen Gründen weiterhin von der Registrierungspflicht befreit bleiben sollen. Dies führt zu unfairen Bedingungen in der Interessenvertretung.

Positiv zu bewerten ist, dass die Möglichkeit zur Verweigerung der Finanzangaben gestrichen werden soll. Ein lückenhaftes Register bringt niemandem etwas und hat keine Aussagekraft. Dass die Veröffentlichungsschwelle dabei jedoch so stark abgeschwächt werden soll, dass nach der Umsetzung nur ein Bruchteil von Spenden oder Mitgliedsbeiträgen veröffentlicht werden müsste, mindert diesen Fortschritt erheblich.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die geplante Einführung eines exekutiven Fußabdrucks, den wir lange gefordert haben. Dieser soll transparent machen, welcher Einfluss von externen Akteuren auf bestimmte Gesetze genommen wurde. Eine solche Transparenz würde deutlich machen, welche Interessengruppen letztendlich ihre Forderungen bei der Ausarbeitung von Gesetzen durchsetzen konnten. Dass im Lobbyregister als erster Schritt die konkreten Gesetze benannt werden sollen, zu denen bestimmte Interessengruppen arbeiten, geht in die richtige Richtung. Dass die Dokumentationspflicht jedoch auf Seiten der Interessenvertreter liegen soll, geht an der eigentlichen Idee vorbei. Denn nur der Gesetzgeber hat den Gesamtüberblick und nur er kann darstellen, wie die Interessenabwägung erfolgt ist. Dies haben wir den Berichterstattern im Deutschen Bundestag heute in einem gemeinsamen Schreiben mit unseren Partnern der Allianz für Lobbytransparenz mitgeteilt.

Es ist richtig und wichtig, dass die Bundestagsverwaltung neue Prüfbefugnisse erhalten soll. Denn aktuell sind viele Einträge noch lückenhaft - das wird sehr schnell klar, wenn man zum Beispiel einen Blick in unsere neue interaktive Plattform IntegrityWatch Deutschland wirft, in der wir die Daten des Lobbyregisters grafisch aufbereitet haben. Dort wird ersichtlich, dass manche Interessengruppen beispielsweise bis zu zehn Mitarbeitende für Lobbyarbeit beschäftigen, aber gleichzeitig angeben, dass das Lobbybudget null Euro beträgt. Die Bundestagsverwaltung sollte in die Lage versetzt werden, alle relevanten Informationen zu überprüfen und sicherzustellen, dass das Register korrekt und umfassend geführt wird.“

Kontakt

Transparency International Deutschland e.V.

Alexandra Herzog
Vorsitzende
aherzog@transparency.de

Transparency International Deutschland e.V.

Adrian Nennich
Pressesprecher & stellv. Geschäftsführer, Redaktionsleiter Scheinwerfer
presse@transparency.de
Tel. +49 30 549898-15