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Meldung Finanzwesen

Geldwäschebekämpfung – Notgedrungene Fortschritte

Berlin, 31.07.2019

Heute wurde der vom Bundesfinanzministerium vorgelegte, überarbeitete Gesetzentwurf gegen Geldwäsche mit dem Schwerpunkt Immobilien im Kabinett beschlossen. Die Vorlage ist die 5. Antigeldwäsche-Richtlinie der EU, die die Bekämpfung der Geldwäsche in Europa vereinheitlichen und verstärken will.

Seit der Veröffentlichung der Studie „Geldwäsche bei Immobilien in Deutschland“ von Transparency Deutschland im Dezember 2018 fordert Transparency eine stärkere Berücksichtigung von Immobilien bei der Geldwäschebekämpfung. Nach Schätzungen werden bis zu 30% aller kriminellen Vermögenswerte in diesem Sektor investiert. In den letzten Jahren strömte zudem vermehrt ausländisches Geld unbekannter Herkunft in diesen Markt – allein 2017 über 30 Milliarden Euro. 

Der Gesetzentwurf will Makler und Notare stärker verpflichten, Verdachtsfälle zu melden. Das ist erfreulich, allerdings bleiben noch offene Fragen. Es scheint beispielsweise nicht klar zu sein, welche Fälle als Verdachtsfälle eingestuft werden sollen und wie mit dem Thema Schweigepflicht umgegangen werden soll. Verbesserungsbedürftig ist das Instrument zur Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten – das Transparenzregister – , das im vorliegenden Entwurf zwar öffentlich zugänglich gemacht wurde, jedoch nach wie vor kostenpflichtig ist. Transparency Deutschland fordert einen kostenlosen Zugang und eine funktionierende Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten.