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Pressemitteilung Finanzwesen

Geldwäschebekämpfung in Verzug

Bericht von Transparency International zeigt Schwächen bei Umsetzung der G20 Transparenz-Prinzipien

Berlin, 22.12.2015

Die deutsche Regierung hat bei der Umsetzung der G20-Transparenz-Prinzipien noch viel zu tun. Das zeigt die Studie „Just for show? Reviewing G20 promises on beneficial ownership“ der Antikorruptionsorganisation Transparency International. Demnach haben die G20-Staaten ihr Versprechen noch nicht eingelöst, der Intransparenz vieler finanzieller Transaktionen mit verschärften Gesetzen ein Ende zu bereiten. „Es wird Korrupten zu leicht gemacht, ihre Identität zu verschleiern und kriminell erworbene Gelder über die Grenzen zu verschieben“, sagt Stefan Calvi, Leiter der Arbeitsgruppe Finanzmarkt von Transparency Deutschland.

Laxe Geldwäscheregulierung begünstigt Terrorfinanzierung

Riesige Milliardenbeträge werden jährlich „gewaschen“, oft unter Nutzung von anonymen Gesellschaften, hinter denen sich die wirtschaftlich Berechtigten – die eigentlichen Nutznießer oder Beneficial Owner – verstecken. In vielen Finanzskandalen der letzten Zeit – wie bei Petrobas, bei der FIFA oder im Fall Viktor Yanukovych in der Ukraine – wurden in aller Regel intransparente Konstruktionen benutzt, um zu bestechen, Steuerpflichten zu umgehen sowie gestohlenes Geld zu verstecken und zu waschen. Es steht dann für Luxusgüter, aber auch für Waffen und die Unterstützung des Terrorismus zur Verfügung.

In Deutschland fehlen Risikoanalyse, Treuhand-Regelungen, Zentralregister

Vor einem Jahr hatten die G20 zehn Transparenz-Prinzipien beschlossen (G20 Beneficial Ownership Transparency Principles) und sich damit verpflichtet, das Verstecken und Verschieben inkriminierter Gelder zu erschweren. Aber bei der Umsetzung hapert es. Zwar hat Deutschland die rechtlichen Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung der Geldwäsche in den letzten Jahren verschärft, dennoch bleiben Lücken, wie eine fehlende bundesweite Risikoanalyse zum Thema Geldwäsche und ungenügende Regeln im Hinblick auf Inhaberaktien und Treuhänder.
               
Vor allem fehlt noch immer ein Zentralregister der so genannten wirtschaftlich Berechtigten mit breiten Zugangsmöglichkeiten. Caspar von Hauenschild, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: „Die Bundesregierung muss umgehend das auf EU-Ebene beschlossene zentrale, öffentliche Register der wirtschaftlich Berechtigten schaffen. Nur so können die mit der Geldwäschebekämpfung betrauten Stellen schnell und effektiv die notwendigen Prüfungen durchführen”.

Antigeldwäscherichtlinie der EU sollte vor 2017 umgesetzt werden

Die Mitgliedsstaaten haben noch bis Juni 2017 Zeit, die vierte Antigeldwäsche-Richtlinie der EU umzusetzen. Stefan Calvi: „Die notwendigen Gesetzesinitiativen müssen natürlich gründlich vorbereitet, aber auch schnell auf den Weg gebracht werden. Deutschland sollte die Umsetzung der Richtlinie angesichts der terroristischen Bedrohung früher als vereinbart schaffen.“ Besorgniserregend ist auch, dass die Bundesregierung zurzeit einen eher restriktiven Kurs fährt, was die Einbindung der Zivilgesellschaft und den Zugang zum neuen Register betrifft.

Zum Bericht „Just for show? Reviewing G20 promises on beneficial ownership“ (englisch)

Eine Handreichung, die Transparency International im Juli 2015 veröffentlicht hat, legt im Detail dar, wie die Regierung die Übereinstimmung ihres gesetzlichen Rahmenwerks mit jedem der zehn Transparenz-Prinzipien der G20 sicherstellen kann.

Zur Handreichung "Technical Guide: Implementing the G20 Beneficial Ownership Principles" (englisch)

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Stefan Calvi
Leiter der Arbeitsgruppe Finanzmarkt

Caspar von Hauenschild
Vorstandsmitglied

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