Geldwäsche: Wichtiger Gesetzentwurf – mit großen Lücken
Berlin, 31.05.2019
In einer gemeinsamen Stellungnahme mit WEED e.V. und Netzwerk Steuergerechtigkeit begrüßt Transparency Deutschland die Überarbeitung des Geldwäschegesetzes und die Umsetzung der 5. Anti-Geldwäscherichtlinie der EU in deutsches Recht. Positiv hervorzuheben sind neben den verschärften Sorgfaltspflichten der Verpflichteten die Öffnung des Transparenzregisters. Allerdings verspricht das Transparenzregister mehr als es hält: Ein gebühren- und registrierungspflichtiges Register schafft Barrieren anstatt Transparenz. Zudem schafft der Entwurf nicht die Transparenz in der Eigentümerstruktur international agierender Konzerne, welche für den Kampf gegen die Geldwäsche notwendig wäre. Auch müsste die Ermittlungspflicht der Unternehmen ausgeweitet werden, sodass die gesamte Kontroll- und Beteiligungsstruktur sichtbar wäre. Dies ist im vorliegenden Entwurf nicht der Fall. Bezüglich der Eigentümerstruktur bedarf es ferner einer klareren Definition des wirtschaftlich Berechtigten, damit keine Strohmänner vorgeschoben werden können.