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Fortschritt im Kampf gegen Geldwäsche

Berlin, 18.12.2017

© Christine Roy / Unsplash

Die Europäische Union hat sich am Freitag auf eine neue Antigeldwäsche-Richtlinie geeinigt. Künftig sollen die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen in allen EU-Ländern in nationalen Registern erfasst werden, ab Ende 2019 für die Öffentlichkeit einsehbar sein müssen. Bei sogenannten Trusts, also den vertraglichen Zusammenschlüssen von Unternehmen, ist allerdings nach wie vor ein berechtigtes Interesse für die Einsicht erforderlich. Inwiefern Nichtregierungsorganisationen und Journalisten diese Berechtigung im Einzelfall nachweisen müssen, hängt von der nationalen Umsetzung der Richtlinie ab. Die neue Richtlinie sieht ebenfalls vor, dass nationale Register für Bankkonten und Schließfächer erstellt werden. Außerdem müssen alle nationalen Behörden Informationen über Eigentümer von Immobilien sammeln. Unternehmen und Trusts aus Drittstaaten werden durch die neue Regelung nicht erfasst.

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