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Pressemitteilung Verwaltung

Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH FBS und Transparency International Deutschland vereinbaren richtungsweisende Kooperation für Flughafenausbau

02.02.2005

Korruptionsprävention durch Integritätsvertrag und unabhängige externe Beobachtung

Die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH (FBS) und die unabhängige Organisation Transparency International Deutschland e. V. haben gemeinsam einen Integritätsvertrag (11.02.2005, pdf, 24 kB) zur Vorbeugung gegen Korruption und illegale Absprachen beim Ausbau des Flughafens Schönefeld zum Airport Berlin Brandenburg International BBI erarbeitet. Der Integritätsvertrag ist ab sofort fester Bestandteil bei Vergabeverfahren zur Auswahl von Lieferanten, Bauunternehmen, Planungs-, Ingenieur- und Beratungsbüros. Er gilt auch für die Dauer der Abwicklung der Aufträge. Das gesamte BBI-Investitionsvolumen beträgt ab 2005 bis zur Eröffnung des BBI 2010 rund zwei Milliarden Euro.

Thomas Weyer, Geschäftsführer Technik der Berliner Flughäfen, sagte, die FBS wolle „mit dem Integritätsvertrag ein klares Zeichen für fairen Wettbewerb, für Korruptionsprävention und gegen illegale Absprachen setzen. Wir als FBS halten uns strikt an die geltenden Vergaberichtlinien. Das dokumentieren wir mit der richtungsweisenden Zusammenarbeit mit Transparency International.“ Dr. Michael Wiehen, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, erklärte: „Das Konzept des Integritätsvertrages hat sich in einer Reihe anderer Länder bewährt. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die FBS sich entschieden hat, beim größten und wichtigsten Infrastrukturprojekt Ostdeutschlands auf Transparenz und den aktiven Kampf gegen Korruption zu setzen.“

Der Integritätsvertrag enthält klare Regeln und Verpflichtungen des Auftraggebers und der Bieter bzw. Auftragnehmer bezüglich Integrität und Transparenz in den Geschäftsbeziehungen. Er legt die Sanktionen fest, die den Vertragspartnern bei Verstößen gegen den Vertrag drohen. Bieter bzw. Auftragnehmer werden mit dem Integritätsvertrag verpflichtet, auf jede Korruptionshandlung, insbesondere auf Bestechung und wettbewerbsbeschränkende Absprachen zu verzichten.

Verstößt ein Bieter schon während des Auswahlverfahrens gegen die Regelungen des Vertrages, kann er vom Verfahren ausgeschlossen werden. Sollten sich nach der Auftragsvergabe Verstöße herausstellen, kann die FBS den bereits erteilten Auftrag kündigen. Außerdem drohen dem Bieter und Auftragnehmer bei Verstößen erhebliche Strafen, einschließlich eines pauschalisierten Schadensersatzes von bis zu fünf Prozent der Auftragssumme. Im Einzelfall sind höhere Schadensersatzforderungen möglich.

Zusätzlich können Bieter, die den Integritätsvertrag nicht einhalten, auf Jahre von Aufträgen der FBS ausgeschlossen werden. Die Bieter verpflichten sich auch, die Einhaltung der Bestimmungen von nachbeauftragten Unternehmen einzufordern.

Als bundesweit erstes Unternehmen setzt die FBS ab sofort unter Federführung von Prof. Dipl.-Ing. Peter Oettel aus Berlin auch unabhängige externe Beobachter ein, die die Einhaltung des Integritätsvertrages überwachen werden. Prof. Oettel ist Mitglied von Transparency Deutschland. Er war bis zu seiner Pensionierung 1999 in der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung tätig.

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Weitere Informationen:

Berliner Flughäfen

Marketing und Unternehmenskommunikation

Pressesprecher Ralf Kunkel

Flughafen Schönefeld

12521 Berlin

Tel. 030/6091-2055

Fax. 030/6091-95-2055

ppoe@bbf.de

Transparency International Deutschland e.V.

Dr. Michael Wiehen, Vorstandsmitglied

Tel. 089-3236 2820

Dagmar Schröder, Geschäftsführerin

Tel. 030 – 54 98 98-0