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Exekutiver Fußabdruck beschlossen: Nur eine Minimallösung

Berlin, 06.03.2024

Die Allianz für Lobbytransparenz zeigt sich enttäuscht von der heute beschlossenen Minimallösung für die Einführung eines „exekutiven Fußabdrucks“. Sie reagiert damit auf den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts. Die neue Regelung eines „exekutiven Fußabdrucks“ in der „Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung“ (GGO) reicht nach Auffassung der Allianz nicht aus, um die Nachvollziehbarkeit in der Interessenvertretung wesentlich zu erhöhen.

Die Bundesregierung hätte das im Koalitionsvertrag vorgesehene Online-Konsultationsverfahren einführen und den Fußabdruck durch eine Verankerung im Lobbyregistergesetz (LobbyRG) eng mit dem Lobbyregister verzahnen müssen. Dies hätte mehr Transparenz und gleichzeitig weniger Aufwand sowohl für die Bundesregierung als auch die Interessenvertreter bedeutet.

Interessenvertreter müssen zwar seit der LobbyRG-Reform zum 1. März 2024 ihre Stellungnahmen selbst im Lobbyregister aufführen. Diese neue Dokumentationspflicht ist potenziell verzerrend, unvollständig, ineffizient und letztlich nicht überprüfbar. Das ist der falsche Weg, so die Allianz. Hier wäre stattdessen der Gesetzgeber in der Pflicht, die Stellungnahmen und Eingaben zu veröffentlichen – denn nur er hat den Gesamtüberblick, kann die Eingaben standardisiert veröffentlichen und Vollständigkeit gewährleisten.

Daher ist der beschlossene Fußabdruck inhaltlich unzureichend: Zwar sollen beim exekutiven Fußabdruck Einflussnahmen erfasst werden. In der Gesetzesbegründung selbst soll allerdings lediglich angegeben werden, inwieweit Dritte wesentlich zum Inhalt eines Gesetzentwurfs beigetragen haben. Damit kommt der Gesetzgeber seiner Aufgabe nicht nach, die eingebrachten Stellungnahmen ebenfalls zu veröffentlichen.

Die Allianz für Lobbytransparenz hofft auf die bis Ende 2025 geplante Evaluierung des Fußabdrucks. Dies biete eine Gelegenheit, erste Erfahrungen zeitnah in die Regelung einzuarbeiten und dabei auch die von der Allianz geforderten Punkte nachzuholen.

Lobbyregister-Reform seit 1. März in Kraft – Schwachstellen werden nicht korrigiert

Um das Vertrauen in politische Entscheidungen und in die Demokratie zu stärken, ist eine transparente Interessenvertretung derzeit wichtiger denn je. Die Bundesregierung hat mit dem heutigen Beschluss die Chance vergeben, mit Einführung des Fußabdrucks auch einige Schwachstellen der Reform des LobbyRG auszubügeln, so die Allianz.

Ungeachtet dessen seien auch mit Inkrafttreten der Reform des LobbyRG weiterhin wichtige Akteure wie Gewerkschaften, Arbeitgeber, Kirchen und Religionsgemeinschaften pauschal von der Registrierungspflicht ausgenommen. Darüber hinaus bedeute die Reform einen Transparenzverlust bei Spenden an Lobbyorganisationen. Zwar dürfen Interessenvertreter die Finanzangaben in Zukunft nicht länger pauschal verweigern, doch dies werde durch die Erhöhung der Schwellenwerte bei Spendenangaben auf 10 Prozent der Gesamtzuwendungen konterkariert. Infolgedessen müssen voraussichtlich etwa 99 Prozent der bisher anzugebenden Spenden ab jetzt nicht mehr offengelegt werden. Damit entfalle die Herkunft dieser finanziellen Mittel als zentraler Indikator; wer wessen Interessen vertritt, sei künftig größtenteils nicht mehr nachvollziehbar. Auch angesichts zunehmender Einflussversuche autoritärer Regime zum Beispiel durch Russland bliebe hiermit ein zu großes Dunkelfeld.

Weiterführende Informationen

Die Mitglieder und Partner der „Allianz für Lobbytransparenz“ setzen sich gemeinsam für Fairness, Offenheit, Transparenz und Integrität in der politischen Interessenvertretung ein. Beteiligt sind Transparency Deutschland und der Verband der Chemischen Industrie als ursprüngliche Initiatoren und Koordinatoren der Allianz, der Verbrau¬cherzentrale Bundesverband, der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) so¬wie DIE FAMILIENUNTERNEHMER als Mitglieder der Allianz sowie PHINEO, der Banken¬verband, der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften und Mehr Demokratie als Partner der Allianz. Gemeinsame Grundlage ist das 2019 veröffentlichte Eckpunktepapier.

Zur Webseite der Allianz für Lobbytransparenz

Kontakt

Transparency International Deutschland e.V.
Adrian Nennich, Pressesprecher
presse@transparency.de
Tel.: 030 - 54 98 98 0

Verband der Chemischen Industrie e.V. 
Monika von Zedlitz, Pressesprecherin
presse@vci.de
Tel.: 069 - 25 56 14 73

Verbraucherzentrale Bundesverband 
Franka Kühn, Pressesprecherin
presse@vzbv.de
Tel.: 030 - 258 00 - 525 | Mobil: 0160 - 388 97 12

DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V.
Birte Siedenburg, Pressesprecherin
siedenburg@familienunternehmer.eu
Tel.: 030 - 300 65 - 441

Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)
Alexander Mihm, Pressesprecher
BDI-Presseteam@bdi.eu
Tel.: 030 - 20 28 14 50

Bundesverband Deutscher Banken e.V. 
Thomas Schlüter, Director Pressesprecher 
thomas.schlueter@bdb.de   
Tel.: 030 -1663-1230