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EuGH: Zen­tral­bank­prä­si­denten nicht gegen Kor­rup­ti­ons­ver­fol­gung immun

Hürth, 30.11.2021

Hürth – lto.de berichtet über eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Demnach könne die Immunität der Präsidenten der Zentralbanken der Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgehoben werden, wenn in Fällen von Betrug, Korruption oder Geldwäsche strafrechtlich ermittelt werde. Hintergrund des Urteils sei ein Verfahren gegen den früheren Präsidenten der lettischen Zentralbank. Seine Immunität als Mitglied des Rates der Europäischen Zentralbank werde nun aufgehoben, da die Vorwürfe der Bestechung und Geldwäsche die Interessen der EU gefährden.