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EU rügt MV bei Überwachung von Geldwäsche

31.01.2011

Schwerin – Wie svz.de schreibt, tadelt die EU-Kommission Deutschland für die ungenügende Anwendung europäischer Regeln zur Bekämpfung von Geldwäsche. Bereits seit Ende 2007 sei gemäß der EU-Richtlinie geregelt, dass Banken, Finanzdienstleister, Kasinos und Angehörige bestimmter Berufsgruppen ihre Kunden identifizieren und verdächtige Finanzvorgänge melden müssen. In Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt sei jedoch nicht definiert, wer diese Meldepflicht überwache. Werde die von der EU-Kommission gesetzte Implementierungsfrist von zwei Monaten nicht eingehalten, könne dies für Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zur Folge haben.

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