EU Ombudsman: Transparency rules apply to all documents held by EMA
20.05.2010
Amsterdam- Laut dem Blog von Health Action International wurde 2008 der Antrag eines irischen Staatsbürgers an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) auf Informationen zu vermuteten nachteiligen Wirkungen eines Aknemedikaments von der EMA abgelehnt. Daraufhin sei der Europäische Bürgerbeauftragte informiert worden. Da die Arbeit der EMA direkte Auswirkungen auf die Gesundheit der EU-Bürger habe, müsse die EMA den größtmöglichen Zugang zu seinen Dokumenten gewähren und eine pro-aktive Informationspolitik verfolgen, so der Bürgerbeauftragte.
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