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EU-Gericht kritisiert europäische Gesetzgebungsverfahren

22.03.2018

Hamburg – Laut zeit.de (22.03.2018) kritisiert der Europäische Gerichtshof (EuGH) das sogenannte Trilog-Gesetzgebungsverfahren, welches durch informelle Gespräche zwischen den EU-Institutionen das ordentliche Gesetzgebungsverfahren abkürze. Dieses beschleunige zwar den Prozess, mache jedoch die Entstehung eines Gesetzes undurchsichtiger. In seinem Urteil habe der EuGH daher die Gemeinschaft aufgefordert, für einen freien Zugang zu Verhandlungszwischenständen zu sorgen. Sven Giegold, Berichterstatter des Europäischen Parlaments für Transparenz, lobte das Urteil, da es Bürgerinnen und Bürgern freien Zutritt in die Hinterzimmer der EU-Gesetzgebung erlaube.

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