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Erwünscht - aber bitte durchsichtig!

29.03.2005

Berlin - In den USA gelten strengere Regeln für die Transparenz von Nebentätigkeiten als in Deutschland. Diese sind grundsätzlich zwar auch erlaubt, müssen jedoch genau bekannt gegeben werden und dürfen 15 Prozent des Gehalts aus dem Mandat nicht übersteigen. Kritik besteht dagegen an der Praxis, dass ehemalige Kongressabgeordnete ein Jahr nach Beendigung ihrer Tätigkeit ihren dauerhaften Zugang zum Kongress für hoch bezahlte Lobbyarbeit nutzen.

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