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Ermittler finden im Fall Reiner Wendt nichts Strafbares

23.09.2017

Freiburg - Laut badische-zeitung.de (23.09.17) finden Ermittler in der Besoldungsaffäre um Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft Reiner Wendt nichts Strafbares. Wendt sei Anfang 2017 ins Zwielicht geraten, weil er vom Land Nordrhein-Westfalen bis zuletzt als Hauptkommissar besoldet worden sei. Dabei habe er seine Tätigkeit als Polizeibeamter spätestens seit 2007 nicht mehr ausgeübt. Es werde gegen Unbekannt ermittelt, so der Sprecher der Ermittlungsbehörde. Derzeit dauerten die Strafermittlungen wegen des Verdachts der Untreue noch an.

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