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Eon-Affäre: Ermittlungen gehen weiter
13.06.2006
Burscheid - Nach einer Meldung der Westdeutschen Zeitung bedeute das BGH-Grundsatzurteil, wonach Stadtverordnete Amtsträgern strafrechtlich nicht gleichzustellen sind, in der Verhandlung gegen einige Stadtratsmitglieder der Gemeinde Burscheid keinen automatischen Freispruch vom Vorwurf der Bestechlichkeit. Es sei zu klären, ob die wegen von Eon-Ruhrgas finanzierter Aufsichtsratsreisen angeklagten Stadtratsmitglieder in ihrer Funktion als Aufsichtsratsmitglieder des städtischen Energieversorgers der Allgemeinheit oder als Stadtratsmitglieder auch dem Parteiinteresse verpflichtet gewesen seien.
<link http: www.wz-newsline.de>06-06-09_Westdeutsche Zeitung