Aktuelles
Pressespiegel Strafrecht Politik

Entscheidung über Schily

27.08.2009

Leipzig- sueddeutsche.de berichtet, die Weigerung des ehemaligen Innenministers Otto Schily, seine Nebeneinkünfte als Abgeordneter offenzulegen, werde am 30. September 2009 ein Fall für das Bundesverwaltungsgericht. Das Präsidium des Bundestages habe gegen Schily im April 2008 ein Ordnungsgeld in Höhe von 22.000 Euro verhängt, weil dieser sich geweigert habe, seine Nebeneinkünfte als Anwalt dem Parlament mitzuteilen. Dagegen wehre sich der 77-Jährige mit der Klage. Schily argumentiere, Angaben zur Höhe seines Anwaltshonorars würden gegen die vom Gesetz verlangte anwaltliche Verschwiegenheit verstoßen.

<link http: www.sueddeutsche.de p5e38m entscheidung-ueber-schily.html external-link-new-window externen link in neuem>09_08_26_sueddeutsche.de