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Emigs Anwalt verzichtet auf Verfassungsklage

07.01.2010

München- Laut news-adhoc.com wird sich das Bundesverfassungsgericht nicht mit dem Fall des wegen Betrugs verurteilten früheren Sportchefs des Hessischen Rundfunks (HR) Jürgen Emig befassen müssen. Auf eine Verfassungsklage habe er verzichtet, so Emigs Anwalt am Mittwoch, den 06. Januar 2010. Der Bundesgerichtshof soll im November 2009 ein Urteil des Landgerichts Frankfurt bestätigt haben, wonach Emig als verantwortlicher Redakteur des HR im strafrechtlichen Sinne ein Amtsträger sei. Dies habe sich im Urteil des Landgerichts Frankfurt erheblich strafverschärfend ausgewirkt. Das Landgericht habe Emig im Oktober 2008 wegen Bestechlichkeit und Untreue in jeweils sechs Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.

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