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Pressemitteilung Gesundheitswesen

Durchbruch bei der Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen gefährdet

Berlin, 06.04.2016

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. kritisiert eine drohende Aufweichung des zuvor mit breitem Konsens auf den Weg gebrachten Gesetzesvorschlag zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen. Anlass sind die geplanten und kürzlich bekannt gewordenen Änderungen, auf die sich SPD und CDU/CSU in ihren aktuellen Beratungen geeinigt haben. Laut Transparency Deutschland werden das Vertrauen in die Demokratie und die ärztliche Berufsausübung durch den unverhältnismäßigen Einfluss von Partikularinteressen nachhaltig geschädigt.

Wie bekannt wurde, hat intensive Lobbyarbeit zur Streichung der Strafbarkeit der Verletzung von „berufsrechtlichen Pflichten zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit“ geführt. „Die berufsrechtlichen Pflichten sind nach unserer Auffassung die zentrale Gesetzesstelle, die auf das unbestechliche Verhalten des einzelnen Arztes abzielt“, so Dr. Rolf Kühne von der Arbeitsgruppe Gesundheitswesen von Transparency Deutschland.

Das Argument, Berufspflichten seien in den einzelnen Bundesländern durch die Ärztekammern sehr unterschiedlich geregelt und ausgelegt, greift laut Transparency Deutschland nicht. Der Gesetzentwurf kann Anlass für eine weitere sinnvolle Harmonisierung der ärztlichen Berufsordnungen der Länder sein.

Dass die Strafbarkeit der Verletzung der berufsrechtlichen Pflichten ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes sein muss, zeigt das Beispiel Anwendungsbeobachtungen (AWB). Transparency Deutschland hat mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes aufgedeckt, dass die an AWB teilnehmenden Ärzte einen Geheimhaltungsvertrag über die erhobenen Daten unterzeichnen müssen. Das betrifft auch die Nebenwirkungen der zu beobachtenden Medikamente.

Diese Verträge schreiben vor, dass Nebenwirkungen nur an den Sponsor der AWB, nicht aber an die zuständige Arzneimittelbehörde gemeldet werden dürfen. „Damit wird in Anwendungsbeobachtungen regelmäßig gegen die ärztliche Berufsordnung verstoßen. Es wird der Eindruck erweckt, dass das Schweigen der Ärzte mit hohen Honoraren erkauft wird – im Moment noch völlig straffrei“, stellt Dr. Angela Spelsberg, Leiterin der Arbeitsgruppe Gesundheitswesen von Transparency Deutschland, klar.

Die unmittelbare Meldung von schweren Nebenwirkungen an die zuständigen Behörden als Grundverpflichtung der ärztlichen Tätigkeit ist in allen Länder-Berufsordnungen vorgeschrieben. Ein Antikorruptionsgesetz mit der geplanten Streichung würde diesen höchst bedenklichen Verträgen künftig keinen Riegel vorschieben.

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