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Drittes Stra­fur­teil zu Cum-Ex

Hürth, 09.02.2022

Hürth – lto.de berichtet über die Verurteilung des einstigen Geschäftsführers einer Tochtergesellschaft der Hamburger Privatbank M.M. Warburg zu dreieinhalb Jahren Haft. Der Verurteilte habe im Zusammenhang mit Cum-Ex für einen Steuerschaden von 109 Millionen Euro gesorgt. Mit diesem Schuldspruch sei das Gericht deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft geblieben. Im vergangenen Sommer habe der Bundesgerichtshof bestätigt, dass es sich bei dem Cum-Ex-Komplex nicht um Ausnutzung von Gesetzeslücken, sondern um eine Straftat handle.