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Pressemitteilung Politik

Die Wahl, die Parteien und ihr Programm gegen Korruption – Befragung durch Transparency Deutschland

07.09.2005

Transparency Deutschland beobachtet mit großer Sorge, dass die immer wieder auftretenden Fälle von Korruption in Deutschland zu einem Verlust an Respekt und Vertrauen gegenüber der Politik führen. Ebenso wird der Ruf der deutschen Wirtschaft beschädigt.

Besonders erstaunlich ist daher, dass in den Wahlprogrammen der im Bundestag vertretenen Parteien Themen wie Korruption und Transparenz nicht oder nur am Rande zu finden sind. „Einzig Bündnis 90/Die Grünen räumen Transparenz schon in ihrem Wahlprogramm einen zentralen Stellenwert ein. Dies und ihre ausführlichen Antworten auf unsere Fragen zeigen wieder einmal deutlich, dass sich die Partei während der laufenden Legislaturperiode besonders mit Themen, die auch Transparency Deutschland wichtig sind, beschäftigt hat.“, so Dr. Hansjörg Elshorst, Vorsitzender von Transparency Deutschland.

Antworten auf die Frage nach Priorität und Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung

Die Parteien unterstreichen einleitend, dass Korruptionsbekämpfung für sie wichtig sei. Die FDP gibt einen Überblick, wie viel der Gesetzgeber in den vergangen Jahren bereits auf den Weg gebracht hat, um Korruptionsprävention und -bekämpfung zu verbessern. Auch TI hält das für einen eindrucksvollen Katalog. CDU/CSU verweisen in diesem Zusammenhang auf Gesetze aus der Zeit vor der rot-grünen Koalition. Interessant ist ihre Absicht, diese Maßnahmen "in Form eines gemeinsamen Gesamtkonzeptes von Bund und Ländern" weiterzuentwickeln. Doch dazu hätte man gern Konkreteres gewusst. Das bezieht sich auch auf die Unionsparteien und die FDP, die in ihrer Einleitung kaum auf zukünftige Schritte zur Schaffung von mehr Transparenz und Vermeidung von Korruption eingehen. Die SPD verweist auf wichtige anstehende Gesetzesvorhaben und bekundet ihre Bereitschaft, sich auch für weitergehende Reformen stark zu machen. Die Linkspartei. PDS schlägt die Einsetzung eines Anti-Korruptionsbeauftragten der Bundesregierung vor. Dieser, so würde TI fort fahren, wäre wichtig, um der Korruptionsprävention auch bei sonstigen Reformen Raum zu geben.

Bündnis 90/Die Grünen erklären, angesichts der bisherigen Arbeit, glaubwürdig, dass die Anliegen, für die Transparency Deutschland steht, für sie auch in der nächsten Legislaturperiode einen sehr hohen Stellenwert haben werden. Aus der breiten Palette von Vorschlägen, mit denen sie ihr ausführliches Papier einleiten, ist die Forderung nach „demokratischer Kontrolle und Transparenz bei der Übertragung der Leistungen der öffentlichen Hand in Gesellschaften privater Rechtsform“ originell und zeitgerecht.

Konsequente Umsetzung der bereits gesetzlich geregelten Reformen

Nach ihrer Bereitschaft befragt, die bereits verabschiedeten Gesetze umzusetzen, stimmen alle Parteien dem zu – abgesehen von CDU/CSU. Diese beziehen sich ausschließlich auf Gesetze, die unter der Leitung der Unionsparteien in Bund und Ländern verabschiedet wurden. In der laufenden Legislaturperiode hatten die Christdemokraten das Informationsfreiheitsgesetz und die Neuregelung desAbgeordnetengesetzes nicht mitgetragen.

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das von SPD und Bündnis90/Die Grünen in den Bundestag eingebracht und noch im Juni 2005 verabschiedet wurde, erlaubt den Bürgerinnen und Bürgern Einsicht in einen großen Teil der Akten der Bundesverwaltung. „Nunmehr ist Transparenz die Regel, nicht mehr Vertraulichkeit. Transparency Deutschland sieht darin auch einen zentralen Beitrag zur Verhinderung und Bekämpfung von Korruption“, unterstrich Hansjörg Elshorst. Transparency Deutschland begrüßt die Bereitschaft der FDP, nach einer Eingewöhnungsphase die große Zahl der Ausnahmeregelungen im neuen Gesetz zu reduzieren und damit die Transparenz weiter zu erhöhen.

Die in 2005 beschlossenen Änderungen des Abgeordnetengesetzes und der Verhaltensregeln für Abgeordnete sind für Transparency Deutschland ein wichtiger Schritt zur Schaffung von mehr Transparenz über die Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten. Die SPD und Bündnis90/Die Grünen haben in der auslaufenden Legislaturperiode bei der Neuregelung dieser Grundlagen eine Vorreiterrolle eingenommen. Allerdings gehören die Verhaltensregeln für Abgeordnete zur Geschäftsordnung des Bundestages und müssen daher am Anfang jeder Legislaturperiode aufs Neue verabschiedet werden. „Transparency Deutschland erwartet, dass im neu zu wählenden Parlament alle Parteien den neuen Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete unverändert zustimmen. Die Aussagen der CDU/CSU, nur die von ihnen geschaffenen Gesetze umsetzen zu wollen, lassen allerdings die Möglichkeit offen, dass die Unionsparteien, nach einer möglichen Regierungsübernahme, diese wichtigen Reformen rückgängig machen“, warnte Hansjörg Elshorst.

Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB) und UN-Konvention gegen Korruption

Im Dezember 2003 haben ca. 125 Staaten, darunter auch Deutschland, in Mexiko die UN-Konvention gegen Korruption unterzeichnet. Das Vertragswerk ist das Ergebnis dreijähriger Anstrengungen von Regierungen, einen weltweiten Konsens über ein internationales Rechtssystem zur Bekämpfung von Korruption zu erzielen. Eine Ratifizierung der Konvention wird in Deutschland zwar von allen Parteien angestrebt, jedoch bestehen bei der CDU/CSU und bei der FDP erhebliche Vorbehalte, da eine Ratifizierung der Konvention voraussetzt, dass Deutschland die Regeln gegen Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB) verschärft. Insbesondere die FDP weist in ihren Antworten auf die Schwierigkeiten hin, ein solches Gesetz mit der politischen Praxis kompatibel zu gestalten.

Die Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis90/Die Grünen hatten in der auslaufenden Legislaturperiode an einem Gesetzentwurf zur Neufassung des § 108e StGB gearbeitet, der jedoch aufgrund der vorgezogenen Wahlen nicht mehr in den Bundestag eingebracht werden konnte. Dies soll in der neuen Legislaturperiode nachgeholt werden, um den Ratifizierungsprozess zügig abzuschließen. „Die Ausführungen der CDU/CSU hingegen sind nicht sehr ermutigend. Sie will lediglich über eine Verschärfung der Regelung zur Abgeordnetenbestechung nachdenken, sofern sich Strafbarkeitslücken erweisen sollten.“, erklärte die Geschäftsführerin von Transparency Deutschland Dagmar Schröder.

Transparency Deutschland hält die Reform für dringend erforderlich. Die deutschen Regelungen wären auch ohne die Anforderungen der UN-Konvention überholt. „Seit 1999 werden Firmen bei Bestechung von Abgeordneten im Ausland für eine wesentlich breitere Palette korrupter Akte bestraft, als wenn sie einen deutschen Abgeordneten bestechen würden. Das ist durch nichts zu rechtfertigen“, betonte Dagmar Schröder.

Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Transparency Deutschland hat in den letzten Jahren der Transparenz auch da einen zentralen Stellenwert gegeben, wo Korruption wohl am häufigsten in der Verwaltung vorkommt, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Daran anknüpfend fragten wir die Parteien, welchen Stellenwert sie bei den anstehenden Reformen des öffentlichen Vergabewesens der Transparenz geben. Die Liberalen und die Linkspartei.PDS antworten mit detaillierten operativen Vorschlägen. Die SPD verlangt mehr Transparenz über die Vergabeabsichten und über das Ergebnis der Vergabe. Damit bewegt sich die Partei in der Richtung der allerdings weitergehenden Forderungen von Transparency Deutschland. „Dass CDU/CSU lediglich ein allgemeines Bekenntnis zu mehr Transparenz bei der öffentlichen Auftragsvergabe abgeben und sonst auf die notwendige Einhaltung bestehender Regelungen verweisen, ist enttäuschend“, erklärte Hansjörg Elshorst.

Sanktionierung korrupter Firmen und Einführung eines bundesweiten Zentralregisters (Korruptionsregister)

Mit Verblüffung musste die Öffentlichkeit in den letzten Wochen und Monaten nahezu täglich zur Kenntnis nehmen, wie groß das Korruptionsproblem in der Wirtschaft ist. Transparency Deutschland hat darauf seit langer Zeit hingewiesen; die Politik hat nur in Teilbereichen reagiert. Seit langem fordert Transparency Deutschland für alle Ebenen der deutschen Verwaltung ein bundeseinheitliches Zentralregister für Firmen, die sich gegenüber einem öffentlichen Auftraggeber korrupt verhalten. Zur Lösung der verfassungsrechtlichen Probleme gibt es Vorschläge: Wenn Firmen auf Zeit aus einem wichtigen Markt ausgesperrt werden, ist das eine wirksame Abschreckung. Zugleich ist es ein Anreiz für glaubwürdige Korruptionsprävention, wenn antikorruptive Maßnahmen der Firmen zu einer schnelleren Löschung aus dem Register führen. In ihren Antworten auf diese Fragen legen sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Linkspartei.PDS besonders deutlich auf die Einführung eines bundesweiten Korruptionsregisters fest. Bemerkenswert und sehr erfreulich ist, dass auch die Unionsparteien in einem bundesweiten Korruptionsregister einen wichtigen Ansatzpunkt für eine Vernetzung der Anstrengungen zwischen Bund und Ländern sehen. „Die Vorstellung der FDP hingegen, in ein Korruptionsregister können nur Firmen aufgenommen werden, die rechtskräftig verurteilt seien, entzieht einem solchen Register jegliche Grundlage“, so Dr. Justus Woydt, stellvertretender Vorsitzender von Transparency Deutschland. Da der Zeitraum bis zur rechtskräftigen Verurteilung sehr lang sein kann, wäre eine solche Bedingung nicht Ziel führend.

Strafverfolgung von Korruption, Kronzeugenregelung und Schutz von Hinweisgebern

Mittlerweile bewähren sich in einigen Bundesländern Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Korruptionsbekämpfung. Besonders wirksam erscheint auch die enge Zusammenarbeit von Staatsanwälten, Kriminalpolizei und Fachleuten aus den unterschiedlichsten Bereichen. Das könnte eine Antwort auf ein zentrales Problem sein, der Verfolgung von Korruptionsdelikten: Viel zu wenige führen zu einer Verurteilung. Liberale und CDU/CSU unterstützen die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Korruptionsdelikte. Bündnis 90/DieGrünen sprechen sich für die Einbettung der Verfolgung von Korruptionsdelikten bei den Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftskriminalität aus. Die FDP betont darüber hinaus die Notwendigkeit, dass Staatsanwälte ihre Arbeit frei von jeglichem politischen Einfluss ausüben können müssen.

„Staatsanwälte und Strafverfolger von Korruption sagen uns immer wieder, dass die Kronzeugenregelung ein hilfreiches Instrument bei der Ermittlung von Korruptionsdelikten ist“, erläuterte Dr. Justus Woydt. Lediglich die CDU/CSU spricht sich eindeutig für die Wiedereinführung der Kronzeugenregelung aus, die FDP zeigt sich in dieser Hinsicht gesprächsbereit.

Transparency Deutschland fordert seit langem, dass Hinweisgeber auf Korruptionsfälle gesetzlich geschützt werden. Dass sich die CDU/CSU für den Schutz von Hinweisgebern stark macht, ist ein positives Signal, so die Beurteilung der Anti-Korruptionsorganisation. Bündnis 90/Die Grünen fordern ebenfalls, dass Hinweisgeber ermutigt und wirksam vor Repressalien geschützt werden müssen. Die Linkspartei.PDS setzt sich darüber hinaus für die Schaffung von Anlaufstellen für anonyme Hinweisgeber ein.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Hansjörg, Elshorst

Dagmar Schröder

Dr. Justus Woydt

Tel. 030/ 549898 0

Zusammenfassung der Antworten

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