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Die Informationen sind frei – aber sie kosten Gebühren

10.02.2006

Berlin – Die Diskussionen um das in diesem Jahr in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene beträfen auch das bereits seit 1999 geltende Berliner Informationsfreiheitsgesetz, meldet der Tagesspiegel. Unklar seien oft die Höhe der Gebühren, die für Akteneinsicht fällig wären, sowie die Frage, welche Akten an wen herausgegeben werden dürften. So seien etwa das Einsichtsrecht für Häftlinge sowie das Recht von Journalisten auf Einsicht in den privaten Terminkalender des regierenden Oberbürgermeisters strittig.


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