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Pressemitteilung Politik

Die Bundesregierung auf dem Weg zu einem legislativen Fußabdruck?

Berlin, 15.11.2018

© Romco/Pixabay

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. begrüßt, dass die Bundesregierung in der heutigen Kabinettssitzung mehr Transparenz in Gesetzgebungsverfahren beschlossen hat. Künftig sollen die im Rahmen der Verbändebeteiligung eingereichten Stellungnahmen von den jeweiligen Ressorts veröffentlicht werden. Der Kabinettsbeschluss bildet somit ab, was in vielen Ministerien schon seit mehreren Jahren gängige Praxis ist.

Die Bundesregierung macht mit dieser Vereinheitlichung einen ersten Schritt zu der im Koalitionsvertrag angekündigten Beteiligungsplattform. Die heute im Kabinett beschlossene Einigung verpflichtet alle Ministerien dazu, eingereichte Stellungnahmen auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen. Weitere Kernelemente einer transparenten Interessenvertretung – wie ein Transparenzregister oder die Einsetzung eines Lobbybeauftragten – müssen nun folgen.

Die Bundesregierung hat außerdem versprochen, dass sie zu den eingereichten Beteiligungen Stellung nehmen wird. So könnten Einflussnahmen auf regulative Vorhaben in der frühen Phase der Gesetz­gebung transparent gemacht werden. "Entscheidend ist, dass die Bundesregierung in der Begründung zu Gesetzentwürfen dokumentiert, welche Interessen tatsächlich in den Gesetzestext Einzug gefunden haben und welche nicht,“ so Edda Müller, Vorstandsvorsitzende von Transparency Deutschland. „Die Bürgerinnen und Bürger wollen vor allem wissen, welche Interessen in welchem Maße berücksichtigt wurden und warum andere Interessen keine Berücksichtigung gefunden haben.“

Hintergrund

Transparency Deutschland setzt sich für ein umfassendes Interessenvertretungsgesetz ein, das allen Interessenvertreterinnen und -vertretern, aber auch den Mitgliedern des Bundestags sowie politischen Amtsträgerinnen und Amtsträgern gerecht wird. Grundpfeiler einer transparenten Interessenvertretung sind neben dem legislativen Fußabdruck, ein Transparenzregister, ein Verhaltenskodex und ein Lobbybeauftragter. 

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