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Pressemitteilung Hinweisgeberschutz

Deutschland braucht einen gesetzlichen Hinweisgeberschutz

Berlin, 04.07.2016

Deutschland hat erhebliche Defizite beim Hinweisgeberschutz. Mehr denn je zeigt das nach Ansicht der Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. die aktuelle Debatte um die LuxLeaks-Affäre. Dass die Informationen von Hinweisgebern notwendig sind, macht der LuxLeaks-Fall deutlich: Erst durch die Enthüllungen des Whistleblowers Antoine Deltour wurde der Handlungsbedarf, Steuerschlupflöcher konsequent zu schließen, von den Regierungen erkannt.

Das LuxLeaks-Urteil zeigt, wie wichtig der auch von Transparency Deutschland seit Jahren geforderte gesetzliche Hinweisgeberschutz im Arbeitsverhältnis ist. „Hinweisgeber müssen wissen, unter welchen Umständen sie Missstände an wen berichten dürfen, ohne sich selbst in juristische Gefahr zu begeben“, sagt Rainer Frank, Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeber von Transparency Deutschland. Durch illegitime Steuervermeidung entstehe den europäischen Volkswirtschaften ein enormer finanzieller Schaden. Es könne nicht sein, dass Hinweisgeber, die  solche Missstände im Interesse der Allgemeinheit aufdecken, sich nicht auf klare gesetzliche Regelungen berufen können, sondern der Einzelfalljudikatur der Gerichte vertrauen müssen.

Nach Ansicht von Transparency Deutschland sind eine EU-Richtlinie zum besseren Schutz von Whistleblowern sowie ihre klare Umsetzung in Deutschland dringend notwendig. Bisher sind Gesetzesinitiativen zum Hinweisgeberschutz – wie zuletzt 2015 der Entwurf der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag – gescheitert. Transparency International kritisiert seit Jahren die mangelhafte Rechtslage in Deutschland, die auf potentielle Hinweisgeber abschreckend wirkt und nicht zur Offenlegung von Missständen im Interesse der Allgemeinheit ermutigt.

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Dr. Rainer Frank
Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeber von Transparency Deutschland

Dr. Andreas Novak
Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland

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