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Deutscher Rohstofftag 2013

Datum: 11.09.2013 - 11.09.2013
Ort: Berlin

Themenschwerpunkte des Deutschen Rohstofftages 2013 waren Ressourceneffizienzstrategien, die Zertifizierung von Konfliktmineralien, die Rolle der Entwicklungszusammenarbeit und des „German Engineering“ für die nachhaltige Rohstoffförderung sowie deutsch-afrikanische Rohstoffpartnerschaften. Prof. Dr. Edda Müller nahm an der Podiumsdiskussion zum Thema "Nachhaltige Rohstoffwirtschaft am Fallbeispiel Kritische Rohstoffe und Konfliktminerialien" teil.


Nachhaltige Rohstoffwirtschaft am Fallbeispiel „Kritische Rohstoffe und Konfliktmineralien“

Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende von Transparency International Deutschland

Statement beim Deutschen Rohstofftag, 11. September 2013, Berlin

 

  1. Wir begrüßen außerordentlich die Bemühungen der EU-Kommission und des Europäischen Parlaments zur Schaffung eines Rechtsrahmens, der in Anlehnung an Art 1502 des Dodd Frank Act den Abbau, Handel und die Verwendung von Konfliktrohstoffen transparent machen soll (Transparenz der Lieferströme upstream und downstream).  Man hat sich vorgenommen über die US-amerikanische Regelung hinauszugehen. So sollen die Konfliktregionen über die Kongo-Region hinaus ausgedehnt  und die Zahl der betroffenen Rohstoffe und Mineralien erweitert werden.
  2. Transparenz International engagiert sich seit vielen Jahren für mehr Transparenz im Rohstoffsektor. Von Peter Eigen – dem Gründer von Transparency International – wurde die EITI initiiert. Sie bereitete den Weg zu den inzwischen vorliegenden verbindlichen Regelungen im Dodd Frank Act und den EU- Buchführungs-  und Transparenz-Richtlinien. Ziel dieser Regelungen ist die Bekämpfung der Korruption, die gerade in rohstoffreichen Ländern endemische Ausmaße angenommen hat. Das Mittel ist die Transparenz und Offenlegung der  Zahlungsströme.
  3. Die Regelungen zu mehr Transparenz im Bereich der Konfliktrohstoffe reagieren zum einen auf ein akutes Problem – die Kriege und Menschenrechtsverletzungen in der Kongo-Region. Sie sind jedoch zum anderen auch grundsätzlicher Natur, indem sie die Verantwortung der verarbeitenden Industrie für ihre Lieferkette durchsetzen wollen.
  4. Von der Regelung betroffen ist daher nicht nur die überschaubare Zahl der Unternehmen, die  im upstream-Geschäft tätig ist. Betroffen ist auch eine Vielzahl von Unternehmen des downstream-Geschäfts. Es sind Unternehmen, die die Konfliktrohstoffe für die Produktion ihrer Produkte benötigen. Sie müssen Verfahren und Regeln für die Transparenz der Ressourcenflüsse in ihrer Lieferkette entwickeln. Eine der Branchen, die hier besonders betroffen ist, ist die Elektronik- und Kommunikationsindustrie.
  5. Die derzeitige Diskussion dreht  sich insbesondere um die Frage, wie viel Freiwilligkeit – etwa aufgrund der bereits vorhandenen OECD Empfehlungen – die 14 Punkte für eine Verantwortliche Zulieferkette – möglich ist, ob weitergehende gesetzliche Vorgaben nötig sind und wie diese aussehen könnten.
  6. Freiwillige Maßnahmen sind gut, weil Dank der Aktivitäten einiger besonders verantwortungsbewusster Unternehmen Verfahren entwickeln werden, wie ein verantwortungsbewusstes Risikomanagement aussehen kann. Welche Initiativen und Modelle es hier gibt, haben wir heute bereits gehört. Gesetzgeberische Vorgaben sind jedoch nötig, um für den Wettbewerb gleiche Bedingungen zu schaffen – das berühmte ´equal level playing field´.
  7. Im Umweltschutz gibt es hierfür eine Reihe von Beispielen, von denen man lernen kann. In allen Fällen wurde im downstream-Geschäft  eine Transparenz der verwendeten Materialien und Stoffe verlangt und erreicht.  Ich will hier drei nennen:
  • Die Altstoffregelung für chemische Substanzen – REACH – verlangt von Herstellern, Importeuren und nachgeschalteten Anwendern mindestens eine Registrierung der verwendeten Chemikalien.  Für spezielle Stoffe von „very high concern“ ist eine Zulassung nötig.  Die Konsequenz und notwendige Voraussetzung hierfür sind Regelungen zur Weitergabe von Informationen in der Lieferkette.
  • Die von der potentiellen EU-Regelung zu Konfliktrohstoffen besonders betroffene Elektronikbranche muss bereits heute die Elektrostoffverordnung beachten. Danach muss sie sicherstellen, dass 6 sog. ´hazardous substances`in ihren Produkten nicht enthalten sind. Ein Beispiel ist das Verbot von Blei beim Löten von Elektrogeräten. Diese Regelung gilt auch für Produkte, die in die EU eingeführt werden.
  • Ein besonders schönes Beispiel für den Einfluss von Ordnungsrecht auf die Herstellung von Transparenz hinsichtlich der Materialflüsse bietet die Automobilindustrie. Sie ist zum einen von REACH betroffen und ist daher verpflichtet ein Inventar sämtlicher Stoffe und Gemische zu erstellen, die im Unternehmen verwendet werden. Zum anderen hat sie gesetzliche Vorgaben zum Recycling nach der EU-Altfahrzeugrichtlinie und der deutschen Altfahrzeugverordnung zu erfüllen. Danach muss derzeit mindesten 85 Prozent des durchschnittlichen Fahrzeuggewichts der Verwertung und Wiederverwertung zugeführt werden. Die Automobilindustrie hat hierfür mit dem Aufbau einer internationalen Materialdatenbank reagiert und verwendet bei der Herstellung ihrer Autos hierauf basierende Materialdatenblätter.
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