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Deutsche Unternehmen erfüllen Menschenrechtsstandards nicht: Lieferkettengesetz überfällig

Berlin, 11.12.2019

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Laut Angaben von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesentwicklungsminister Gerd Müller erfüllen bisher nur 20 Prozent der Unternehmen mit über 500 Angestellten menschenrechtliche Mindeststandards in Lieferketten. Die Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Unternehmen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte. Mit der Untersuchung wollte die Bundesregierung der Frage nachgehen, ob sich deutsche Unternehmen freiwillig an menschenrechtliche Standards halten.

Die Bundesminister wollen nun Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung erarbeiten, von einem Gesetz aber absehen, wenn eine zweite Umfrage im Mai 2020 positiver ausfallen sollte. Für Transparency Deutschland ist klar: Ein Lieferkettengesetz ist überfällig. Unternehmen, die Menschen- und Umweltrechte achten, dürfen im Wettbewerb nicht gegenüber Unternehmen benachteiligt sein, die dies nicht tun.

Damit Menschenrechte geschützt werden, braucht es jedoch nicht nur globale Sozial- und Umweltstandards, sondern auch eine verpflichtende Korruptionsprävention und -bekämpfung. Denn auch Korruption führt in vielen Fällen zur Verletzung von Menschenrechten.

In einem von Transparency Deutschland in Auftrag gegebenen Gutachten werden Eckpunkte für die Einführung eines Gesetzes zu korruptionsbezogenen Sorgfaltspflichten in transnationalen Wertschöpfungsketten aufgestellt. Konkret geht es um die Pflichten deutscher Unternehmen, die zum Beispiel im Rahmen der Produktion von Textilien Zulieferer im Ausland beauftragen. Untersucht wird, welche Verantwortlichkeiten der deutsche Gesetzgeber für deutsche Unternehmen einführen kann, um Korruptionsdelikte in der Lieferkette zu unterbinden. Die Studie soll einen Beitrag für eine gesetzliche Regelung leisten.