Aktuelles
Pressespiegel Strafrecht Hinweisgeberschutz

Den korrupten Chef anschwärzen?

20.04.2007

Berlin- Der Tagesspiegel hat sich mit der Frage eines Lesers auseinandergesetzt, welcher wissen möchte, wie er sich verhalten soll, nachdem er erfahren hat, dass sich sein Chef Gelder „in die eigene Tasche wirtschaftet“. Die Antwort des Tagesspiegels lautet, dass sich der Vorgesetzte wahrscheinlich wegen Untreue strafbar macht. Jedoch riskiere ein Arbeitnehmer, der unternehmensinterne Missstände oder gar Straftaten seines Arbeitgebers nach außen trage, in Deutschland eine fristlose Kündigung. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Dezember 2006 (2 AZR 400/05) müsse ein Arbeitnehmer vor der Erstattung einer Strafanzeige gegen seinen Arbeitgeber oder Vorgesetzten nicht zwangsläufig eine innerbetriebliche Klärung versuchen, sollten die Erfolgsaussichten eines solchen Klärungsversuchs sehr gering sein. Damit sei ein erster Schritt getan, Whistleblower in Deutschland arbeitsrechtlich zu schützen.

<link http: archiv.tagesspiegel.de archiv external-link-new-window>07-04-15_Der Tagesspiegel