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Pressespiegel Hinweisgeberschutz

Whistleblower: Wenn Beschäftigte zu Hinweisgebern werden

Traunstein, 22.09.2023

Das Traunsteiner Tagblatt befasst sich mit der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Deutschland. Das Gesetz sei am 2. Juli 2023 in Kraft getreten und solle es einfacher machen, Rechtsverstöße anzuzeigen. Zwar seien Anonyme Meldungen laut dem neuen Gesetz grundsätzlich möglich, aber Unternehmen seien nicht verpflichtet, eine anonyme Meldemöglichkeit anzubieten. Hinweisgeber könnten sich entweder an interne oder externe Meldestellen wenden, weshalb es nicht zwingend sei, erst den internen Weg zu wählen. Louisa Schloussen, Leiterin der Arbeitsgruppe Hinweisgeberschutz von Transparency Deutschland, empfehle, sich zunächst nach den Meldemöglichkeiten im Unternehmen zu erkundigen. Wenn man diesen kein Vertrauen schenkt, weil sie beispielsweise direkt beim Geschäftsführer angesiedelt seien, sei die externe Meldung ratsam.