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Unternehmer fluchen über bürokratischen Aufwand des Geldwäschegesetzes

Düsseldorf, 23.03.2023

handelsblatt.com berichtet über die Umsetzung des Gelwäschegesetzes und die zusammenhängenden Eintragungspflichten in das Transparenzregister für Unternehmen. Hintergrund sei die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung, die vorsehe, dass die EU-Staaten Transparenzregister führten, um Auskunft darüber zu geben, wem eine Firma tatsächlich gehöre. Somit sollten Staatsanwaltschaften oder Steuerfahndern Firmengeflechte und wirtschaftliche Interessen von Einzelpersonen schnell durchschauen können. Während Ermittler und Antikorruptionsorganisationen die Datensammlung in einem Transparenzregister als wichtige Quelle lobten, um Kriminellen auf die Spur zu kommen, beklage sich die Wirtschaft über die bürokratische Umsetzung in Deutschland. Trotzdem sehe Stephan Ohme, Leiter der Arbeitsgruppe Finanzwesen bei Transparency Deutschland, weiterhin Mängel bei der Offenlegung von tatsächlichen Eigentümerstrukturen. Diese könnten das Tor für mögliche illegale Vermögenstransfers wie Geldwäsche eröffnen. Besonders problematisch sei, dass Besitzverhältnisse nur oberflächlich erfasst und Daten oft nicht verifiziert würden. Deshalb sei es unabdingbar, dass die Behörden die gemeldeten Eigentümer-Daten unabhängig überprüfen.