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Pressespiegel Hinweisgeberschutz

Wenn Whistleblower den Datenschutz beachten sollen

Frankfurt am Main, 28.10.2023

Laut faz hat ein Whistleblower öffentlich den Vorwurf von Vetternwirtschaft bei der Besetzung von Stellen an der Volkshochschule Frankfurt am Main erhoben. Die Stadt sehe einen Verstoß gegen den Datenschutz und habe Anzeige gegen den Whistleblower erstattet. Man habe mit der Anzeige nicht auf das Whistleblowing reagiert, “sondern auf den Gang an die Öffentlichkeit”, so die Stadt. Sylvia Schenk, Mitglied der Regionalgruppe Frankfurt/Rhein-Main und Leiterin der Arbeitsgruppe Sport von Transparency Deutschland, betone, dass der Schutz nicht nur für den Hinweisgeber, sondern auch für die beschuldigten Personen gelten müsse. Daher könne sie nicht ausschließen, dass die Anzeige richtig sein könne. Das Vorgehen sei dennoch unglücklich und das Vertrauen in das Hinweisgebersystem erst mal erschüttert.