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Karlsruher Richter erklären Ausschluss der AfD-nahen Stiftung von Förderung für unzulässig

München, 22.02.2023

Nach Angaben von sueddeutsche.de hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Ausschluss der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung von der staatlichen Förderung unzulässig ist. Der Ausschluss verletze die Chancengleichheit, so Vizegerichtspräsidentin Doris König. Bisher seien die Kriterien für finanzielle Förderung der Stiftungen nicht in einem Gesetz geregelt. Als Richtschnur gelte ein Karlsruher Urteil aus dem Jahr 1986.