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Austausch zu außenwirtschaftspolitischen Prioritäten der Bundesregierung

Berlin, 06.04.2023

© Chuttersnap / Unsplash

Auf Einladung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima (BMWK) hat Martina Kampmann, Leiterin der Arbeitsgruppe Internationale Vereinbarung von Transparency Deutschland, am Multistakeholder-Austausch zu außenwirtschaftspolitischen Prioritäten der Bundesregierung teilgenommen. Ihr Rückblick auf den Austausch.

Neben Wirtschaft, Verbänden und Gewerkschaften waren auch zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen wie CorA, Brot für die Welt und mehrere Stiftungen am Tisch vertreten. Bislang selten genug, dass ein Ministerium so offen ist für Multistakeholder-Dialoge und die Stimmen der Zivilgesellschaft.

Was gehört nun zu den Prioritäten? Sie sind angesichts der globalen Veränderungen vielfältig. Zu den außenwirtschaftspolitischen Vorhaben und entsprechenden Instrumenten zählen die Handelsagenda der Ampel, autonome handelspolitische Instrumente, die Reform der Außenwirtschafts-Förderinstrumente, unternehmerische Sorgfaltspflichten, Investitionsprüfungen sowie Energie- und Klimakooperationen. Nachhaltigkeit ist ein zentrales Motto, etwa in allen Handelsabkommen.

Für Deutschland und seine vielzähligen außenwirtschaftlichen Beziehungen hat Antikorruption eine zunehmend zentrale Bedeutung, z.B. mit Blick auf Lieferketten und die EU-Handels- und Investitionsabkommen. Korruption gefährdet die Wirksamkeit aller mit umfangreichen Ressourcen und Finanzmitteln ausgestatteten Nachhaltigkeitsprogramme sowie die Einhaltung von Menschenrechten genauso wie von ökologischen und sozialen Vorgaben.

Zentrale Forderungen: Korruptionsprävention in internationalem Handel und Investitionen

Unsere Transparency-Arbeitsgruppe hatte dazu vorbereitend eine Notiz an Abteilungsleitung und das Team von Referatsleiter:innen geschickt. Vorrangig muss Korruptionsprävention Sorgfaltspflicht in Lieferketten werden und entsprechend in der EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) verankert werden. Außerdem müssen die EU-Handels- und Investitionsabkommen ein eigenständiges Kapitel zur Korruptionsprävention enthalten (wie im Jahr 2015 in Handelspolitik „Trade for All“ versprochen).

Das BMWK sollte deshalb dringend gerade in seinen außenwirtschaftlichen Prioritäten, die natürlich ganz verschiedene Länder und Regionen der Welt betreffen, sein Gewicht in Gesetzgebungsverfahren und Umsetzungsprozessen für mehr zur Antikorruption in die Waagschale werfen. Dies sollte ganz aktuell auf EU-Ebene erfolgen wie auch in den derzeit reformierten OECD-Leitsätzen für Multinationale Unternehmen und selbst in bilateralen Handelsvereinbarungen.

In der Austauschrunde stimmte das Ministerium der von Transparency Deutschland betonten Bedeutung von Korruptionsprävention zu, einige Stakeholder nickten ebenfalls. Mehr Aufmerksamkeit wurde zugesagt. Unter anderem wurde auch betont, dass das Ministerium keine Projekte unterstützen werde, bei denen Menschenrechtsverletzungen drohen. Umwelt- und Sozialstandards müssen überprüft werden. Über Templates könne sich dazu auch mit Nichtregierungsorganisationen ausgetauscht werden. Rohstoffabhängigkeit sollte reduziert und dem Risiko von Greenwashing entgegengetreten werden.

Wie geht es weiter?

Zu den OECD-Leitsätzen nennt die Referatsleiterin Fortschritte auch im Bereich Antikorruption. Zu verschiedenen Themen könnten in Zukunft Folgetermine mit Referatsleiter:innen anberaumt werden. Als Vorschlag werden Vorabgespräche vor Reisen des Ministers und der Staatssekretäre diskutiert. Festgehalten wird, dass das multistakeholder Treffen nun jährlich stattfinden wird.