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Dazuverdienen im Bundestag

25.01.2018

München – Laut sueddeutsche.de (25.01.2018) üben mindestens 41 Abgeordnete im neuen Bundestag eine bezahlte Nebentätigkeit aus. Bundestagsabgeordnete seien zwar verpflichtet, Einkünfte von mehr als 1000 Euro im Monat oder 10 000 Euro im Jahr beim Bundestagspräsidenten anzuzeigen, jedoch müssten sie ihre einzelnen Einkünfte nicht in exakter Höhe, sondern lediglich in einer von zehn Stufen angeben. Einkünfte von mehr als 250 000 Euro entsprächen der höchsten Stufe. So sei nicht ersichtlich, ob ein Abgeordneter 251 000 Euro oder weitaus höhere Beträge einnimmt. 

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