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Datenschützer: Bundesverfassungsgericht hat die Informationsfreiheit gestärkt

31.08.2017

Hannover - Laut heise.de (31.08.2017) betont der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink, dass es Behörden fortan schwerer fallen dürfte, Anträge auf Akteneinsicht ohne gute Begründung abzuweisen. So habe das Bundesverfassungsgericht mit einem jüngst publizierten Beschluss das Recht auf Akteneinsicht gestärkt. Die Zuständigen in den öffentlichen Verwaltungen müssten die Breite und Anwendbarkeit der in einem einschlägigen Gesetz vorgesehenen Gründe zum Ablehnen eines Begehrens immer auch im Licht des Grundrechts auf Informationsfreiheit prüfen. Der Anspruch auf Akteneinsicht stehe damit auf Augenhöhe mit dem Datenschutz oder dem Privateigentum.