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Das Unternehmensstrafrecht, das keines sein soll

23.05.2018

Köln – Laut deutschlandfunk.de (23.05.2018) wolle die Große Koalition Sanktionen gegen Unternehmen verschärfen. Dem „Kölner Entwurf“ des Strafrechtsprofessors Michael Kubiciel folgend, sollten die Regelungen weder im Strafrecht noch in der Ordnungswidrigkeit, sondern in einer ganz eigenen Kategorie verortet sein. Es sollten nur die Unternehmen sanktioniert werden, die nicht mit den Ermittlern zusammenarbeiteten – diese aber dafür deutlich härter als zuvor mit bis zu 10 Prozent des Umsatzes. Im Sinne einer wirtschaftspolitischen Waffengleichheit erhoffe sich Kubiciel von dem neuen Recht auch eine größere Schlagkraft deutscher Behörden gegenüber ausländischen Unternehmen.