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Das Schweigen des Anwalts

08.10.2009

München- In einem Leserbrief in der Süddeutschen Zeitung verteidigt Otto Schily, wieso er seine Nebeneinkünfte nicht offenlegen haben müsse. Die Einhaltung der anwaltlichen Schweigepflicht sei zuallererst ein Recht des Mandanten, aus dem sich die Pflicht des Anwalts herleite, die Verschwiegenheit zu wahren. Die Ausführungsbestimmungen des Bundespräsidenten zu den Verwaltungsregeln garantierten nicht die Wahrung des Anwaltsgeheimnisses, so Schily. In den veröffentlichungspflichtigen Angaben eines Abgeordneten, der als Anwalt tätig sei, würden ohnehin schon die Zahl der Anwaltsmandate und die zugehörigen Einkommensstufen angegeben. Er frage sich, was es der Transparenz und Demokratie nutze, wenn der Bundestagspräsident „im stillen Kämmerlein nachlesen darf“, welche konkreten Summen er von wem erhalten habe.

kein Link da Printausgabe, Süddeutsche Zeitung vom 8. Oktober 2009, Seite 39