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Das BGH-Urteil schreckt die Compliance-Zunft auf

16.10.2009

Frankfurt/Main- Die Oktoberausgabe der Zeitschrift compliance berichtet, für viele Unternehmen sei Compliance nach wie vor nur ein Feigenblatt. Zu diesem Ergebnis komme eine neue Wirtschaftskriminalitätsstudie, die gemeinsam mit PricewaterhouseCoopers und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg durchgeführt worden sei. So stehe bei jedem fünften Unternehmen in den nächsten zwei Jahren Einsparungen bei der Prävention bevor. Doch ein eindeutiges Signale aus Karlsruhe könnte viele nun wachrütteln. In einem BGH-Urteil vom 17. Juli 2009 sei erstmal ein Compliance-Verantwortlicher wegen Beihilfe zum Betrug durch Unterlassen verurteilt worden. Zudem vertrete das BGH erstmals die Ansicht, „der Compliance-Beauftragte hätte sämtliche Straftaten aus einem Unternehmen heraus zu verhindern. Schafft er dies nicht, steht er selbst in der Haftung“, so Dr. Christian Pelz, Strafexperte der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz.

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