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Cum-Ex-Geschäfte sind strafbare Steuerhinterziehung

Hamburg, 28.07.2021

Nach Informationen von spiegel.de hat der Bundesgerichtshof die Strafbarkeit der milliardenschweren Steuergeschäfte von Investoren und Banken bestätigt. In dem ersten höchstrichterlichen Urteil sei entschieden worden, dass es sich bei den Cum-Ex-Geschäften nicht nur um die Ausnutzung eines Steuerschlupflochs, sondern um Steuerhinterziehung handle. Die Taten, die zwischen 2007 und 2011 verübt wurden, seien auch nicht verjährt. Der Bundesgerichtshof habe die eingereichten Revisionen der Staatsanwaltschaft, der angeklagten britischen Börsenhändler und der Privatbank M.M. Warburg verworfen.

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